Zurück in die gesetzliche KV für Selbstständige:

Egal ob über dem 54. Lebensjahr (Angestellter oder Selbstständiger), Rentner oder Pensionär wir empfehlen ausschließlich unseren seit über 13 Jahren erfolgreichen Königsweg "Über das europäische Ausland".

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Es gibt noch andere Wege:

Wenn Sie als Selbstständiger unter der JAEG liegen und wieder der Versicherungspflicht unterliegen möchten, haben Sie nicht so viele Möglichkeiten wie Arbeitnehmer. Sie können Ihr Einkommen nicht einfach reduzieren, um wieder in die GKV zu wechseln, wie es bei Arbeitnehmern möglich ist.

Ausweg Familienversicherung

Eine Option für Selbstständige, um von der PKV zur GKV zu wechseln, besteht darin, dass der Ehepartner Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Wenn der Selbstständige die Geschäftstätigkeit komplett aufgibt, ist eine beitragsfreie Aufnahme in die GKV über die Familienversicherung des Ehepartners möglich.

Für diejenigen, die nicht ihre Selbstständigkeit ganz aufgeben wollen, gibt es die Möglichkeit, eine Tätigkeit als Angestellter aufzunehmen. Allerdings muss diese Tätigkeit der Hauptberuf sein und ein Einkommen von über 450 Euro monatlich generieren, was die Grenze für nebenberufliche Tätigkeiten darstellt. Gleichzeitig muss das Jahreseinkommen jedoch unterhalb der JAEG von 66.600 Euro liegen. In diesem Fall kann die selbstständige Tätigkeit als Nebenberuf fortgeführt werden, jedoch muss der Hauptberuf den Großteil der Arbeitszeit sowie der Einnahmen ausmachen, um den Wechsel zur GKV zu ermöglichen.

Wenn sonst nichts mehr hilft

Wenn eine Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht anders möglich ist, gibt es für sowohl Angestellte als auch Selbstständige zwei Alternativen, die als Notlösung dienen können. Es sei jedoch angemerkt, dass Personen über 55 Jahren, die in den letzten fünf Jahren nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung waren, von diesen Alternativen ausgeschlossen sind. Für alle anderen gibt es die Option, entweder arbeitslos zu werden oder in einem anderen europäischen Land versicherungspflichtig zu werden.

Arbeitslos melden

Als zweite Option für den Fall, dass eine Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich ist, kann die Arbeitslosigkeit als Notlösung dienen. Der Wechsel in die GKV ist erst wieder möglich, wenn die Krankenversicherungspflicht aus einem bestimmten Grund wieder eintritt. Dies ist der Fall, wenn ein befreiter Arbeitnehmer für mindestens einen Monat arbeitslos ist und Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat.

Für alle unter 55-jährigen, die sich arbeitslos melden, besteht die Möglichkeit, mit dem Bezug von Arbeitslosengeld zurück in die GKV zu wechseln. Dies gilt auch für Personen, die zuvor von der Versicherungspflicht befreit wurden, um in der privaten Krankenversicherung zu bleiben.

Allerdings kann diese Option in der Regel nicht von Personen über 55 Jahren genutzt werden (siehe oben). Wenn Sie sich aus der Selbstständigkeit heraus arbeitslos melden möchten, müssen Sie die selbstständige Tätigkeit aufgeben. Ob es sinnvoll ist, diesen Schritt nur zu unternehmen, um den Wechsel von der PKV in die GKV durchzuführen, ist eine individuelle Entscheidung, die sorgfältig abgewogen werden sollte – dennoch besteht diese Möglichkeit.

Über das europäische Ausland

Es gibt Situationen, in denen ein Wechsel von der PKV zur GKV unmöglich ist. Hier empfehlen wir unseren Königsweg über das europäische Ausland.

Zurück in die gesetzliche KV für Angestellte:

Angestellte haben prinzipiell zwei Möglichkeiten, die Krankenkasse zu wechseln von der PKV in die GKV.

Unterhalb der JAEG verdienen

Für die Versicherungspflicht im Jahr 2023 gilt eine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG wird jährlich angepasst) von 66.600 Euro. Um diese Grenze zu unterschreiten, reicht es aus, das monatliche Einkommen zu reduzieren, sodass es über das Jahr hinweg unter der Grenze bleibt. Dazu kann beispielsweise eine Teilzeitvereinbarung mit dem Arbeitgeber oder eine dienstfreie Zeit, auch bekannt als Sabbatical, genutzt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der abgeänderte Arbeitsvertrag keine zeitliche Befristung enthalten sollte. Wenn der Arbeitgeber dieses legale Vorgehen unterstützt, kann nach einem erfolgreichen Wechsel von der PKV in die GKV über eine Erhöhung des Einkommens verhandelt werden. Natürlich sollte der Versicherte bei der ganzen Angelegenheit darauf achten, dass seine Finanzplanung nicht aus den Fugen gerät, nur um in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren zu können.

Im Allgemeinen lohnt sich dieses Vorgehen umso eher, je näher das Einkommen an der JAEG liegt. Bei einem deutlich höheren Einkommen sollte sorgfältig berechnet werden, ob die Einsparungen bei den Beiträgen für die PKV letztendlich die Reduzierung des Einkommens aufwiegen. In diesem Fall kann auch ein einfacher Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung sinnvoll sein.

Umwandlung von Einkommen in betriebliche Altersvorsorge

Eine Möglichkeit, aus der privaten Krankenversicherung auszusteigen und zur gesetzlichen Krankenkasse zu wechseln, besteht darin, ein Bruttojahreseinkommen von 66.548 Euro oder weniger zu haben. In diesem Fall kann der Versicherte in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen und damit das Bruttoeinkommen reduzieren, um unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze zu fallen. Wenn der Arbeitgeber die Reduzierung des Einkommens nicht gestattet, ist die Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge eine empfehlenswerte Alternative.

Die Einzahlung in eine betriebliche Altersvorsorge ist für den Arbeitnehmer ein Recht. Bis zu 3.048 Euro (2019) können jährlich in eine solche Vorsorge eingezahlt werden, um das Bruttoeinkommen entsprechend zu senken. Dadurch wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten, und der Versicherte wird wieder versicherungspflichtig und kann sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden. Außerdem trägt die Einzahlung zur Aufstockung der Altersvorsorge bei.

Sobald der Wechsel zur gesetzlichen Krankenkasse vollzogen ist, können die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge wieder ausgesetzt werden. Wenn der Versicherte die bAV nicht weiter verfolgen möchte, muss er im Zweifel nur einmal diesen Beitrag zahlen.

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