Die Wege zurück in die GKV für Selbstständige und Angestellte
Zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Selbstständige über 55:
Für Personen, die bereits längere Zeit im EU-Ausland gelebt und dort sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, kann das europäische Koordinierungsrecht (VO 883/2004) im Rahmen einer Rückkehr nach Deutschland relevant sein. Ob dieser Weg in Ihrem individuellen Fall in Betracht kommt, hängt von Ihrer persönlichen Versicherungs- und Berufsbiografie ab. Wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen – kostenlos und unverbindlich.
Es existieren zwar auch andere Optionen:
Für Selbstständige, die unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegen und zurück in die Versicherungspflicht wollen, sind die Möglichkeiten begrenzt, insbesondere im Vergleich zu Arbeitnehmern. Eine einfache Reduzierung Ihres Einkommens, um wieder in die GKV zu wechseln, ist hier nicht ohne weiteres möglich.
Ausweg Familienversicherung
Eine Möglichkeit für Selbstständige, von der PKV zurück in die GKV zu wechseln, besteht darin, sich über die Familienversicherung eines in der GKV versicherten Ehepartners beitragsfrei versichern zu lassen. Dies setzt jedoch voraus, dass die Selbstständigkeit vollständig aufgegeben wird.
Für diejenigen, die nicht ihre komplette Selbstständigkeit aufgeben möchten, besteht die Option, eine Anstellung aufzunehmen. Hierbei muss die angestellte Tätigkeit jedoch den Hauptberuf darstellen und ein monatliches Einkommen von über 538 Euro erzielen (aktuelle Geringfügigkeitsgrenze). Gleichzeitig darf das Jahreseinkommen die aktuell gültigen JAEG (2026: 73.800 Euro) nicht überschreiten. Die selbstständige Tätigkeit kann in diesem Fall weiterhin als Nebentätigkeit ausgeübt werden, allerdings muss der Hauptberuf den Großteil der Arbeitszeit und des Einkommens ausmachen, um den Wechsel in die GKV zu ermöglichen.
Wenn sonst nichts mehr hilft
Sollte eine Rückkehr in die GKV auf anderem Wege nicht möglich sein, gibt es für Personen unter 55 Jahren weitere Optionen. Personen über 55 Jahren, die in den letzten fünf Jahren nicht Mitglied der GKV waren, können diese Alternativen in der Regel nicht nutzen (§ 6 Abs. 3a SGB V). Eine Rückkehr über eine echte, substanzielle Auslandstätigkeit im EU-Raum kann in bestimmten Einzelfällen geprüft werden – setzt jedoch voraus, dass tatsächlich ein Lebensmittelpunktwechsel stattgefunden hat. Kurzfristige Konstruktionen begründen keine GKV-Mitgliedschaft.
Arbeitslos melden
Eine Möglichkeit, in die GKV zurückzukehren, bietet die Arbeitslosigkeit. Der Wechsel zurück in die GKV ist allerdings nur möglich, wenn erneut eine Versicherungspflicht entsteht. Dies ist der Fall, wenn ein von der Versicherungspflicht befreiter Arbeitnehmer mindestens einen Monat arbeitslos ist und Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat.
Für Personen unter 55 Jahren, die sich arbeitslos melden, besteht die Chance, mit dem Bezug von Arbeitslosengeld wieder in die GKV zu wechseln – auch wenn sie zuvor von der Versicherungspflicht befreit waren, um in der PKV zu bleiben. Personen über 55 Jahren können diese Option allerdings in der Regel nicht nutzen (siehe oben). Wer aus der Selbstständigkeit heraus in die Arbeitslosigkeit wechseln und damit von der PKV in die GKV gelangen möchte, muss die selbstständige Tätigkeit aufgeben. Ob dieser Schritt sinnvoll ist, um den Krankenversicherungswechsel zu vollziehen, ist individuell zu entscheiden und sollte sorgfältig abgewogen werden.
Über das europäische Ausland
In Situationen, in denen klassische Wege nicht in Betracht kommen, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob aufgrund eines echten, längerfristigen Auslandsaufenthalts im EU-Raum eine individuelle Lösung möglich ist. Ob und wie das in Ihrem Fall realistisch ist, klären wir in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Rückkehr in die GKV für Angestellte über 55:
Angestellte haben grundsätzlich zwei Optionen für den Wechsel von der PKV zurück in die GKV.
Unterhalb der JAEG verdienen
Um versicherungspflichtig zu werden, darf das Jahreseinkommen die aktuell gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) nicht überschreiten – der Wert wird jährlich angepasst und liegt 2026 bei 73.800 Euro. Sprechen Sie uns für den jeweils aktuellen Wert an. Eine Möglichkeit, diese Grenze zu unterschreiten, besteht darin, das monatliche Einkommen durch Teilzeitarbeit oder ein Sabbatical zu reduzieren. Der modifizierte Arbeitsvertrag sollte dabei jedoch keine Befristung enthalten. Unterstützt der Arbeitgeber diese Vorgehensweise, kann nach erfolgreichem Wechsel zurück in die GKV über eine Einkommenserhöhung verhandelt werden. Der Versicherte sollte allerdings darauf achten, dass seine Finanzplanung nicht gefährdet wird.
Diese Methode ist umso attraktiver, je näher das Einkommen an der JAEG liegt. Bei einem deutlich höheren Einkommen sollte jedoch sorgfältig abgewogen werden, ob die Einsparungen bei den PKV-Beiträgen die Einkommensreduktion aufwiegen. In solchen Fällen könnte auch ein einfacher Tarifwechsel innerhalb der PKV sinnvoll sein.
Einkommen in betriebliche Altersvorsorge umwandeln:
Ein weiterer Weg aus der PKV zurück in die GKV besteht darin, durch Einzahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge das Bruttojahreseinkommen zu reduzieren, sodass es unter die aktuell gültige JAEG (2026: 73.800 Euro) fällt. Diese Möglichkeit steht dem Arbeitnehmer als Recht zu. Bis zu 3.624 Euro (Stand 2026, 4 % der Beitragsbemessungsgrenze) können jährlich steuer- und sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, um das Bruttoeinkommen entsprechend zu senken. Nach erfolgtem Wechsel in die GKV können die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge auf Wunsch wieder ausgesetzt werden. Wer diese Altersvorsorgeform nicht weiterführen möchte, muss möglicherweise nur einmalig diesen Beitrag zahlen.