Zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Selbstständige über 55:

Ob Sie nun über 55 Jahre alt sind, Selbstständiger, Rentner oder Pensionär – wir empfehlen Ihnen ausdrücklich unseren seit über 13 Jahren bewährten und erfolgreichen Königsweg „Über das europäische Ausland“ für den Wechsel von der Privaten Krankenversicherung (PKV) zurück in die GKV.

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Es existieren zwar auch andere Optionen:

Für Selbstständige, die unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegen und zurück in die Versicherungspflicht wollen, sind die Möglichkeiten begrenzt, insbesondere im Vergleich zu Arbeitnehmern. Eine einfache Reduzierung Ihres Einkommens, um wieder in die GKV zu wechseln, ist hier nicht ohne weiteres möglich.

Ausweg Familienversicherung

Eine Möglichkeit für Selbstständige, von der PKV zurück in die GKV zu wechseln, besteht darin, sich über die Familienversicherung eines in der GKV versicherten Ehepartners beitragsfrei versichern zu lassen. Dies setzt jedoch voraus, dass die Selbstständigkeit vollständig aufgegeben wird.

Für diejenigen, die nicht ihre komplette Selbstständigkeit aufgeben möchten, besteht die Option, eine Anstellung aufzunehmen. Hierbei muss die angestellte Tätigkeit jedoch den Hauptberuf darstellen und ein monatliches Einkommen von über 450 Euro erzielen, welches die Grenze für Nebentätigkeiten markiert. Gleichzeitig darf das Jahreseinkommen die JAEG von 66.600 Euro nicht überschreiten. Die selbstständige Tätigkeit kann in diesem Fall weiterhin als Nebentätigkeit ausgeübt werden, allerdings muss der Hauptberuf den Großteil der Arbeitszeit und des Einkommens ausmachen, um den Wechsel in die GKV zu ermöglichen.

Wenn sonst nichts mehr hilft

Sollte eine Rückkehr in die GKV auf anderem Wege nicht möglich sein, gibt es sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige zwei Notlösungen. Es muss allerdings beachtet werden, dass Personen über 55 Jahren, die in den letzten fünf Jahren nicht Mitglied der GKV waren, diese Alternativen nicht nutzen können. Für alle anderen besteht die Möglichkeit, sich entweder arbeitslos zu melden oder in einem anderen europäischen Land versicherungspflichtig zu werden.

Arbeitslos melden

Eine Möglichkeit, in die GKV zurückzukehren, bietet die Arbeitslosigkeit. Der Wechsel zurück in die GKV ist allerdings nur möglich, wenn erneut eine Versicherungspflicht entsteht. Dies ist der Fall, wenn ein von der Versicherungspflicht befreiter Arbeitnehmer mindestens einen Monat arbeitslos ist und Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat.

Für Personen unter 55 Jahren, die sich arbeitslos melden, besteht die Chance, mit dem Bezug von Arbeitslosengeld wieder in die GKV zu wechseln – auch wenn sie zuvor von der Versicherungspflicht befreit waren, um in der PKV zu bleiben. Personen über 55 Jahren können diese Option allerdings in der Regel nicht nutzen (siehe oben). Wer aus der Selbstständigkeit heraus in die Arbeitslosigkeit wechseln und damit von der PKV in die GKV gelangen möchte, muss die selbstständige Tätigkeit aufgeben. Ob dieser Schritt sinnvoll ist, um den Krankenversicherungswechsel zu vollziehen, ist individuell zu entscheiden und sollte sorgfältig abgewogen werden.

Über das europäische Ausland

In Situationen, in denen ein Wechsel von der PKV in die GKV unmöglich erscheint, empfehlen wir unseren bewährten Weg über das europäische Ausland.

Rückkehr in die GKV für Angestellte über 55:

Angestellte haben grundsätzlich zwei Optionen für den Wechsel von der PKV zurück in die GKV.

Unterhalb der JAEG verdienen

Um versicherungspflichtig zu werden, darf das Jahreseinkommen im Jahr 2023 die JAEG von 66.600 Euro nicht überschreiten. Eine Möglichkeit, diese Grenze zu unterschreiten, besteht darin, das monatliche Einkommen durch Teilzeitarbeit oder ein Sabbatical zu reduzieren. Der modifizierte Arbeitsvertrag sollte dabei jedoch keine Befristung enthalten. Unterstützt der Arbeitgeber diese Vorgehensweise, kann nach erfolgreichem Wechsel zurück in die GKV über eine Einkommenserhöhung verhandelt werden. Der Versicherte sollte allerdings darauf achten, dass seine Finanzplanung nicht gefährdet wird.

Diese Methode ist umso attraktiver, je näher das Einkommen an der JAEG liegt. Bei einem deutlich höheren Einkommen sollte jedoch sorgfältig abgewogen werden, ob die Einsparungen bei den PKV-Beiträgen die Einkommensreduktion aufwiegen. In solchen Fällen könnte auch ein einfacher Tarifwechsel innerhalb der PKV sinnvoll sein.

Einkommen in betriebliche Altersvorsorge umwandeln:

Ein weiterer Weg aus der PKV zurück in die GKV besteht darin, durch Einzahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge das Bruttojahreseinkommen zu reduzieren, sodass es unter die JAEG von 66.600 Euro fällt. Diese Möglichkeit steht dem Arbeitnehmer als Recht zu. Bis zu 3.048 Euro können jährlich in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, um das Bruttoeinkommen entsprechend zu senken. Nach erfolgtem Wechsel in die GKV können die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge auf Wunsch wieder ausgesetzt werden. Wer diese Altersvorsorgeform nicht weiterführen möchte, muss möglicherweise nur einmalig diesen Beitrag zahlen.

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