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ÜBER UNS

Wir sind ein McAdvo® Unternehmen - das größte europäische Anwaltsportal.
In den letzten 19 Jahren kristallisierte sich aus unserem täglichen Geschäft mit Anwälten, Selbstständigen und Mandaten die zentrale Frage heraus:
„Ist es möglich, nach dem 55. Lebensjahr von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln?“.

Zunächst schien das unmöglich, doch im Dialog mit unseren Rechtsexperten zeichnete sich ein Weg ab, wie man auch ab 55 wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann.

Diesen komplexen Weg haben wir für Sie geebnet und begleiten sie nun seit 19 Jahren auf ihrem erfolgreichem Weg zurück in die GKV. Wir sind „DAS ORIGINAL“ und können von uns stolz behaupten, die Ersten gewesen zu sein, die dies erfolgreich realisieren.

Aus diesem Grund stehen wir unseren Kunden mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise auf dem Weg in die gesetzliche Krankenversicherung zuverlässig zur Seite.

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Das ORIGINAL - seit 2006

McAdvo® ist ein eingetragendes Warenzeichen und war auch immer einer der ersten Dienstleister, wenn es darum ging, für schwierige Situationen Wege zu finden, wie auch beim Wechsel von über 55 Jährigen in die gesetzliche Krankenversicherung - denn wir sind das ORIGINAL!

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Seit 19 Jahren Kundenzufriedenheit

Wir gewinnen heute unsere Neukunden zu 85% aus Empfehlungen - das spricht für sich!

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Erfahrene Beratung ehrlich und individuell

Mit 19 Jahren Erfahrung wissen wir: Kein Fall ist wie der andere. Wir prüfen Ihre persönliche Situation sorgfältig und begleiten Sie auf dem Weg ohne falsche Versprechen, aber mit echtem Einsatz.

kostenloser Service

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Themen zum Wechsel in die gesetzliche KV

Nachfolgend finden Sie Artikel zum Thema: Zurück in die GKV ab 55
(dazu klicken Sie auf die Überschriften, um mehr Informationen zu erhalten)

Ein Wechsel von der PKV zurück in die GKV ist nach dem 55. Lebensjahr gesetzlich stark eingeschränkt (§ 6 Abs. 3a SGB V). Ob und welcher Weg für Sie persönlich realistisch ist, hängt ausschließlich von Ihrer individuellen Versicherungs- und Berufsbiografie ab – insbesondere davon, ob und wie lange Sie in den letzten Jahren im EU-Ausland gelebt und gearbeitet haben.

Wir begleiten Sie dabei, Ihre Situation ehrlich zu bewerten – und zeigen Ihnen, welche Optionen tatsächlich in Betracht kommen. Auch wenn Sie aktuell ohne Krankenversicherung sind, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen mögliche Wege.

Unsere Kernkompetenz basiert auf 19 Jahren internationaler praktischer Erfahrung und dem ehrlichen Umgang mit jedem Einzelfall.

Hinweis: Eine Aufnahme in die GKV ist nie garantiert. Jeder Fall wird von der zuständigen Krankenkasse eigenständig geprüft. Unsere Leistung ist Beratung und Begleitung – kein Versprechen auf Erfolg.

Die private Krankenversicherung hat ihre Berechtigung, wenn man mitten im Leben steht, gut verdient und einen entsprechenden Lifestyle hat. In diesen Zeiten gehört sie einfach als Asset dazu.

Ab Anfang/Mitte 50 sieht die Sache meist anders aus. Zu dieser Zeit beginnen viele über den nahenden Ruhestand nachzudenken. Es werden die Rentenkonten geklärt und alle Sparvermögen angeschaut, Rentenversicherungen, Pensionszusagen, betriebliche Altersvorsorge etc.

Jetzt wird vielen anschaulich, dass mit dem spitzen Stift kalkuliert werden muss. Eine enorme Belastung stellt später der Beitrag zur privaten Krankenversicherung (PKV) dar.

Warum steigen die Beiträge weiter?

Die PKV leidet wie viele andere Wirtschaftszweige unter der negativen Reproduktionsrate der deutschen Bevölkerung (vgl. Welt-in-Zahlen.de).

Derzeit liegt das deutsche Bevölkerungswachstum bei -0,02 % (d.h. jährliches Bevölkerungswachstum minus 16.484 Bürger). Hinzu kommt eine ständig steigende Lebenserwartung und teurer medizinischer Fortschritt. Ethisch, humanistisch ist die Verbesserung der medizinischen Versorgung zwar eine große Errungenschaft, aber wirtschaftlich ein enormer Kostenfaktor, der über Beiträge finanziert werden muss. Es fehlen junge Beitragszahler, so dass die Tarife der PKV systematisch überaltern. Temporär können die Gesellschaften durch Schließung von Tarifen ein wenig gegensteuern, d.h. wer in seinem Tarif bleibt, steigt dann überproportional. Die neuen Tarife werden vom Vertrieb genutzt und mit jungen gesunden Beitragszahlern befüllt.

Somit bleibt für einen Teil Versicherter die PKV attraktiv und für Ältere wird sie zur Kostenfalle.

  • Als angestellter Privatversicherter, der zurück in die gesetzliche Krankenversicherung will, sind Sie nicht sehr motiviert, dafür Ihr Bruttojahreseinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) abzusenken? Das ist mehr als verständlich!
  • Als langjähriger, erfolgreicher Selbstständiger, der zurück in die gesetzliche Krankenversicherung will, sind Sie alles andere als begeistert, dafür Ihre Selbstständigkeit aufgeben zu sollen: um entweder angestellt unter der JAEG zu verdienen oder sich nach Aufgabe der Selbstständigkeit bei Ihrem Ehepartner familienversichern zu lassen? Dann bliebe Ihnen noch die Möglichkeit, sich arbeitslos zu melden. Wir können verstehen, dass Sie auch hierauf eine natürliche Abwehrreaktion zeigen.
  • Als durchgängig privatversicherter Selbstständiger mit 55 Jahren können Sie das Kriterium: einen Tag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) innerhalb der letzten fünf Jahre versichert gewesen zu sein, für die Rückkehr in die GKV nicht erfüllen? Das erscheint logisch.

Die Rückkehr in die GKV wirkt auf den ersten Blick sehr schwierig. Ob ein Weg für Sie in Betracht kommt, hängt immer von Ihrer persönlichen Situation ab – pauschale Antworten gibt es hier nicht.

Für Personen, die längere Zeit im EU-Ausland gelebt und dort sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, kann das europäische Koordinierungsrecht (VO 883/2004) im Rahmen einer Rückkehr nach Deutschland eine Rolle spielen. Ob das auf Ihre Situation zutrifft, klären wir in einer individuellen Beratung – denn jeder Fall wird von der zuständigen Krankenkasse eigenständig geprüft.

Mit uns als erfahrenem Partner erhalten Sie eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen. Wir hören gern von Ihnen.

Die EU-Koordinierungsverordnung (VO 883/2004) regelt die Zusammenarbeit der nationalen Sozialversicherungssysteme innerhalb der EU. Sie sorgt dafür, dass Versicherungszeiten in verschiedenen EU-Ländern anerkannt und koordiniert werden – und verhindert Doppelversicherung.

Sie schafft jedoch keinen automatischen Anspruch auf Aufnahme in die deutsche GKV. Ob jemand Mitglied der GKV werden kann, bestimmt ausschließlich das deutsche Sozialgesetzbuch (SGB V). Insbesondere § 6 Abs. 3a SGB V schränkt den Zugang für Personen über 55 stark ein. Ob und in welchem Umfang eine EU-Vorversicherungszeit in Ihrer Situation relevant sein kann, klären wir in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Freiwillig bei den Gesetzlichen bleiben

In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es nicht nur Pflichtmitglieder. Arbeitnehmer und Angestellte, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) im Jahr verdienen, können ebenfalls der GKV angehören. Sie müssten es nicht, da sie mit jedem Euro über der JAEG auch in die Private Krankenversicherung wechseln könnten. Bleiben sie in der GKV, dann geht das auf freiwilliger Basis.

Gesetzlich versichern mit Regeln

Freiwillig Krankenversichern können sich nicht nur gut verdienende Arbeitnehmer und Angestellte. Diese Möglichkeit besteht auch für Beamte, Selbständige und Studenten, die aus der Familienversicherung ausgeschieden sind. Ein Nachteil der freiwilligen Versicherung besteht darin, dass auf das gesamte Einkommen Beiträge erhoben werden und zwar bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Zu den Einkommen gehören für freiwillig Versicherte auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge. Pflichtversicherte müssen nur auf ihren Lohn berechnete Beiträge zahlen.

Vorteil für die Familie

Dafür bietet die freiwillige Versicherung allen jenen Mitgliedern Vorteile, die Familie haben. Bei der privaten Krankenversicherung (PKV), so das Portal für Krankenversicherungen, müsste sich jedes Mitglied der Familie einen eigenen privaten Schutz besorgen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es das Instrument der Familienversicherung. Sie bietet allen Mitgliedern der Familie, neben dem Ehepartner sind das auch ein eingetragener Partner und selbstverständlich die Kinder, kostenlosen Schutz. Auch freiwillige Mitglieder der GKV können diese Möglichkeit nutzen. Allerdings gibt es von diesem Grundsatz Ausnahmen. Eine mitversicherte Person darf nicht hauptberuflich selbständig oder Beamter sein. Auch ein eigener privater Schutz in einer Krankenversicherung schmälert die Chance auf kostenfreie Familienversicherung. In einem Minijob gibt es für Familienversicherte außerdem eine Einkommensgrenze.

Das sagen unsere Kunden

Die nachfolgenden Erfahrungsberichte beruhen auf individuellen Lebenssituationen. Ergebnisse sind nicht auf andere Fälle übertragbar. Eine persönliche Prüfung ist in jedem Fall erforderlich.

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