Herr Michel Bisson berichtet auf der Seite
http://www.justanswer.de/anwalt/ahbnf-hallo-mai-dieses-jahr-habe-ich-ein-honorare.html
darüber, dass er durch McAdvo nicht in die gesetzliche GKV wechseln konnte.
Herr Bisson ist Kanadier und entgegen seiner Behauptung kein EU-Mitglied. Damit sind die Vorraussetzungen für eine Aufnahme in die GKV nicht gegeben. Herr Bisson aber behauptete, dass seine Daueraufenthaltserlaubnis für Deutschland kein Hindernis im Sinne der Gleichbehandlung als EU-Bürger sei.
Dem war nicht so!
McAdvo ist daraufhin vom Vertrag zurück getreten und Herr Bisson hat sein Geld zurück erstattet bekommen.