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ÜBER UNS

Wir sind ein McAdvo® Unternehmen - das größte europäische Anwaltsportal.
In den letzten 16 Jahren kristallisierte sich aus unserem täglichen Geschäft mit Anwälten, Selbstständigen und Mandaten die zentrale Frage heraus:
„Ist es möglich, nach dem 55. Lebensjahr von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln?“.

Zunächst schien das unmöglich, doch im Dialog mit unseren Rechtsexperten zeichnete sich ein Weg ab, wie man auch ab 55 wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann.

Diesen komplexen Weg haben wir für Sie geebnet und begleiten sie nun seit über 13 Jahren auf ihrem erfolgreichem Weg zurück in die GKV. Wir sind „DAS ORIGINAL“ und können von uns stolz behaupten, die Ersten gewesen zu sein, die dies erfolgreich realisieren.

Aus diesem Grund garantieren wir unseren Kunden den erfolgreichen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung.

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Das ORIGINAL - seit 2006

McAdvo® ist ein eingetragendes Warenzeichen und war auch immer einer der ersten Dienstleister, wenn es darum ging, für schwierige Situationen Wege zu finden, wie auch beim Wechsel von über 55 Jährigen in die gesetzliche Krankenversicherung - denn wir sind das ORIGINAL!

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Seit über 13 Jahren Kundenzufriedenheit

Wir gewinnen heute unsere Neukunden zu 85% aus Empfehlungen - das spricht für sich!

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Wechsel garantiert !

Aus 100% Überzeugung und dem Beweis, dass wir auch für schwierige Fälle den Weg zurück in die GKV finden konnten, garantieren wir den erfolgreichen Wechsel in die GKV!

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Themen zum Wechsel in die gesetzliche KV

Nachfolgend finden Sie Artikel zum Thema: Zurück in die GKV ab 55
(dazu klicken Sie auf die Überschriften, um mehr Informationen zu erhalten)

Wir öffnen Ihnen alternative Wege, um in angemessener Zeit in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren durch Anwendung von deutschem gemeinsam mit EU-Recht.

Wir haben für Sie die massgeschneiderte Lösung, zur erfolgreichen Aufnahme in die gesetzliche Krankenkasse.
Auch wenn Sie ganz ohne Krankenversicherung sind, eine Rückkehr ohne Strafbeiträge ist möglich!

Unsere Kernkompetenz basiert auf mehr als 13 Jahre internationaler praktischer Erfahrung.

Die private Krankenversicherung hat ihre Berechtigung, wenn man mitten im Leben steht, gut verdient und einen entsprechenden Lifestyle hat. In diesen Zeiten gehört sie einfach als Asset dazu.

Ab Anfang/Mitte 50 sieht die Sache meist anders aus. Zu dieser Zeit beginnen viele über den nahenden Ruhestand nachzudenken. Es werden die Rentenkonten geklärt und alle Sparvermögen angeschaut, Rentenversicherungen, Pensionszusagen, betriebliche Altersvorsorge etc.

Jetzt wird vielen anschaulich, dass mit dem spitzen Stift kalkuliert werden muss. Eine enorme Belastung stellt später der Beitrag zur privaten Krankenversicherung (PKV) dar.

Warum steigen die Beiträge weiter?

Die PKV leidet wie viele andere Wirtschaftszweige unter der negativen Reproduktionsrate der deutschen Bevölkerung (vgl. Welt-in-Zahlen.de).

Derzeit liegt das deutsche Bevölkerungswachstum bei -0,02 % (d.h. jährliches Bevölkerungswachstum minus 16.484 Bürger). Hinzu kommt eine ständig steigende Lebenserwartung und teurer medizinischer Fortschritt. Ethisch, humanistisch ist die Verbesserung der medizinischen Versorgung zwar eine große Errungenschaft, aber wirtschaftlich ein enormer Kostenfaktor, der über Beiträge finanziert werden muss. Es fehlen junge Beitragszahler, so dass die Tarife der PKV systematisch überaltern. Temporär können die Gesellschaften durch Schließung von Tarifen ein wenig gegensteuern, d.h. wer in seinem Tarif bleibt, steigt dann überproportional. Die neuen Tarife werden vom Vertrieb genutzt und mit jungen gesunden Beitragszahlern befüllt.

Somit bleibt für einen Teil Versicherter die PKV attraktiv und für Ältere wird sie zur Kostenfalle.

  • Als angestellter Privatversicherter, der zurück in die gesetzliche Krankenversicherung will, sind Sie nicht sehr motiviert, dafür Ihr Bruttojahreseinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) abzusenken? Das ist mehr als verständlich!
  • Als langjähriger, erfolgreicher Selbstständiger, der zurück in die gesetzliche Krankenversicherung will, sind Sie alles andere als begeistert, dafür Ihre Selbstständigkeit aufgeben zu sollen: um entweder angestellt unter der JAEG zu verdienen oder sich nach Aufgabe der Selbstständigkeit bei Ihrem Ehepartner familienversichern zu lassen? Dann bliebe Ihnen noch die Möglichkeit, sich arbeitslos zu melden. Wir können verstehen, dass Sie auch hierauf eine natürliche Abwehrreaktion zeigen.
  • Als durchgängig privatversicherter Selbstständiger mit 55 Jahren können Sie das Kriterium: einen Tag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) innerhalb der letzten fünf Jahre versichert gewesen zu sein, für die Rückkehr in die GKV nicht erfüllen? Das erscheint logisch.

Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung wirkt aus diesen Gründen zunächst sehr umständlich und fast unmöglich.

Wir laden Sie deshalb dazu ein als Europäer, nicht nur als Deutsche zu denken. Treten Sie mit uns und unserer Erfahrung die „Reise über den Tellerrand“ an, und erreichen Sie Ihr Ziel über die Regelungen der Europäischen Union, denen sich auch Deutschland zu unterwerfen hat.

Mit uns als international erfahrenem Partner öffnen sich für Sie neue Chancen. Wir hören gern von Ihnen.

Gemäß dieser Richtlinie unterliegen alle europäischen Krankenversicherungen zentralen europäischen Bestimmungen, die in die jeweiligen Gesetze eingeflossen sind, die die Krankenversicherung der Länder regeln. So auch in Deutschland im Sozialgesetzbuch 5 (SGB V).

Freiwillig bei den Gesetzlichen bleiben

In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es nicht nur Pflichtmitglieder. Arbeitnehmer und Angestellte, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) im Jahr verdienen, können ebenfalls der GKV angehören. Sie müssten es nicht, da sie mit jedem Euro über der JAEG auch in die Private Krankenversicherung wechseln könnten. Bleiben sie in der GKV, dann geht das auf freiwilliger Basis.

Gesetzlich versichern mit Regeln

Freiwillig Krankenversichern können sich nicht nur gut verdienende Arbeitnehmer und Angestellte. Diese Möglichkeit besteht auch für Beamte, Selbständige und Studenten, die aus der Familienversicherung ausgeschieden sind. Ein Nachteil der freiwilligen Versicherung besteht darin, dass auf das gesamte Einkommen Beiträge erhoben werden und zwar bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Zu den Einkommen gehören für freiwillig Versicherte auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge. Pflichtversicherte müssen nur auf ihren Lohn berechnete Beiträge zahlen.

Vorteil für die Familie

Dafür bietet die freiwillige Versicherung allen jenen Mitgliedern Vorteile, die Familie haben. Bei der privaten Krankenversicherung (PKV), so das Portal für Krankenversicherungen, müsste sich jedes Mitglied der Familie einen eigenen privaten Schutz besorgen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es das Instrument der Familienversicherung. Sie bietet allen Mitgliedern der Familie, neben dem Ehepartner sind das auch ein eingetragener Partner und selbstverständlich die Kinder, kostenlosen Schutz. Auch freiwillige Mitglieder der GKV können diese Möglichkeit nutzen. Allerdings gibt es von diesem Grundsatz Ausnahmen. Eine mitversicherte Person darf nicht hauptberuflich selbständig oder Beamter sein. Auch ein eigener privater Schutz in einer Krankenversicherung schmälert die Chance auf kostenfreie Familienversicherung. In einem Minijob gibt es für Familienversicherte außerdem eine Einkommensgrenze.

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