"Brexit- was passiert jetzt?"
Auszug: "Für Sachverhalte, die vor dem 01.01.2021 einen grenzüberschreitenden Bezug zum Vereinigten Königreich aufweisen, gelten die Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in dem im Austrittsabkommen festgelegten Rahmen weiter."
"Hinweis für grenzüberschreitende Leistungen bei Krankheit bei vorübergehenden Aufenthalten:
Für grenzüberschreitende Leistungen bei Krankheit gelten ab 01.01.2021 die bisherigen Bestimmungen grundsätzlich fort (Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sind hingegen nicht erfasst).
Von deutschen Krankenkassen ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarten (EHICs) sowie Provisorische Ersatzbescheinigungen (PEBs) können bei vorübergehenden Aufenthalten im Vereinigten Königreich auch ab 01.01.2021 im bisherigen Format weiterhin eingesetzt werden.
Auch vom britischen Träger ausgestellte EHICs und PEBs können ab 01.01.2021 bei vorübergehenden Aufenthalten in Mitgliedstaaten weiter eingesetzt werden. Welche EHIC-Formate dazu konkret als Anspruchsnachweis für Regelungen aus dem neuen Handels- und Kooperationsabkommens dienen werden, ist derzeit noch in Klärung. Hierüber werden wir schnellstmöglich Informationen zur Verfügung stellen." Artikel hier weiterlesen